Grundpreis pro Nacht (inkl. 2 Personen) | jede weitere Person (ab 18 Jahre) pro Nacht | Aufbettung im Wohnzimmer | Haustier*** | Endreinigung**** |
1-3 Nächte: 85€ ab 4 Nächten: 80€ Preis pro Woche: 550€ |
20€* | kostenfrei** | 20€ pro Aufenthalt | 30€ bzw. 50€ (vor Ort in bar) |
Zusätzlich fallen 6% des Übernachtungspreises als Beherbergungssteuer der Stadt Dresden für den gesamten Aufenthalt an.
* Kinder bis 18 Jahre sind kostenfrei
** Aufbettung (Schlafcouch) im Wohnzimmer bei voller Belegung kostenfrei
*** Das Mitbringen von Haustiere bitte bei der Buchung absprechen
****Endreinigung: Bei ausschließlicher Nutzung der unteren Etage beträgt die Endreinigung 30€, bei Nutzung des gesamten Hauses beläuft sich der Preis der Endreinigung auf 50€. Die Endreinigung wird vor Ort bar bezahlt.
Im Grundpreis sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher sowie Verbrauchsgüter wie Handseife, Klopapier, Küchenrolle, Spülmittel, Geschirrspültabs und Kaffeefilter enthalten. Auch die Nutzung des Fahrrads in der Garage sowie der Kinderstühle und des Babyreisebettes sind inklusive.
BEHERBERGUNGSSTEUER DER STADT DRESDEN
Infoblatt der Stadt Dresden:
https://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/Druckversion_Infoblatt_2017-10-01.pdf
"Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht. ... Jeder, der innerhalb der Stadt Dresden eine Beherbergungseinrichtung betreibt, ist verpflichtet, die Beherbergungssteuer von den bei ihm beherbergten Gästen einzuziehen und an die Landeshauptstadt Dresden abzuführen.
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php?shortcut=beherbergungssteuer
Steuerbefreiung:
Eine private Beherbergung liegt dann nicht vor, wenn die Übernachtung für den Beherbergungsgast beruflich oder aus Gründen der Berufsaus- oder -fortbildung erforderlich ist und er dieses Erfordernis durch eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung oder als Selbstständiger oder freiberuflich Tätiger durch eine Eigenbestätigung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachweist. Eine private Beherbergung liegt auch dann nicht vor, wenn vom Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung im Voraus gebuchte Beherbergungskontingente in Anspruch genommen werden und eine vorab ausgestellte, längerfristig oder dauerhaft gültige Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung vorliegt, wonach diese Abrufkontingente ausschließlich zu beruflichen Zwecken oder Zwecken der Berufsaus- oder -fortbildung in Anspruch genommen werden.
Ausgenommen von der Beherbergungssteuer sind weiterhin Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit, schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie zusätzlich eine Begleitperson, wenn im Ausweis neben dem Grad der Behinderung von 80 oder mehr das Merkzeichen „B“ angegeben ist.
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php?shortcut=beherbergungssteuer
Buchungsanfragen können Sie direkt an ferienhaus-else.dresden@posteo.de richten oder Sie erreichen uns über das nebenstehende Formular.
Wir sind stets bemüht, den Buchungskalender aktuell zu halten, verbindliche Aus- und Zusagen gibt es jedoch nur über das Kontaktformular bzw. per Mail.